Gruppensupervision

Die Supervision in der offenen Gruppe ermöglicht Fachkräften, die bei unterschiedlichen Arbeitgebern in unterschiedlichen oder auch gleichen Arbeitsfeldern tätig sind, die gemeinsame Reflexion ihrer Arbeitssituation.

 

Die Teilnehmer profitieren dabei von der multiperspektivischen Sicht der Supervisionsgruppe. In einer Supervisionssitzung stellt ein Teilnehmer einen Fall vor oder schildert eine Arbeitssituation, die er mit einer eigenen Fragestellung vorträgt. Die Einfälle und Beiträge der Gruppenmitglieder bereichern die Sicht des Einzelnen und ermöglichen so eine Erweiterung des persönlichen Horizonts. Durch diesen Prozess der gemeinsamen, freien Assoziation können mehrere Perspektiven einer Situation zusammengetragen werden und die Sichtweise der fragenden Person bereichern.

 

 

Gruppensupervision für Richter*innen

 

Ein Beratungsangebot, das explizit die Belange und Rahmenbedingungen von Richter*innen berücksichtigt.

Umfangreiche Verfahren und ein personeller Engpass erhöhen Ihre Arbeitsbelastung. Eine sorgfältige Fallbearbeitung wird immer schwieriger und hat weitreichende Folgen. Die Arbeit an der Belastungsgrenze erfordert viel Kraft und Energie. Besonders schwerwiegende Fälle gehen auch mit einer psychischen Belastung einher.

Wir analysieren gemeinsam mit Hilfe von Fallbeispielen, das Zusammenspiel von Organisation, Person, Rolle und der Anspruchshaltung von außen. Der Austausch und die Reflexion in einer Gruppe bieten die Möglichkeit, die persönliche Arbeitssituation zu hinterfragen und Entlastungsstrategien zu entwickeln. Supervision bietet hierfür einen geschützten Rahmen. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.